Bisher erfolgten der Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach der
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizität“ (AVBEltV).
Die AVBEltV wurde mit Wirkung zum 08. November 2006 abgelöst. Für
Strom gilt seit 01.November 2006 die Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV)
1.
Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung