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Mit Erdgas sind Sie immer gut versorgt
Stadtwerke Roth

Für die Gas-Produkte der Stadtwerke Roth gelten folgende Arbeitspreise:
 

Roth-Komfort
S
Roth-Komfort
M
Roth-Komfort
L
Nettopreise in Euro
Grundpreis/Jahr
24,79 €
92,03 €
177,93 €
Arbeitspreis
7,43 Ct/kWh
5,49 Ct/kWh
4,50 Ct/kWh
Bruttopreis in Euro
Grundpreis/Jahr
29,50 €
109,52 €
211,74 €
Arbeitspreis
8,84 Ct/kWh
6,53 Ct/kWh
5,36 Ct/kWh
Rentabel bei einem Jahresverbrauch in kWh
von ca.
1
3466
ab 8684
bis ca.
3465
8683
 


Download von Verträgen und Preisblättern
 

Die Stadtwerke Roth informieren Ihre Kunden über die Arbeitspreise bei den Allgemeinen Erdgastarifen (Grundpreistarife).
 

Grundversorgung
Tarif-S
Grundversorgung
Tarif-M
Grundversorgung
Tarif-L
Nettopreise in Euro
Grundpreis/Jahr
24,79 €
92,03 €
177,93 €
Arbeitspreis
7,63 Ct/kWh
5,69 Ct/kWh
4,70 Ct/kWh
Bruttopreis in Euro
Grundpreis/Jahr
29,50 €
109,52 €
211,74 €
Arbeitspreis
9,08 Ct/kWh
6,77 Ct/kWh
5,59 Ct/kWh
Rentabel bei einem Jahresverbrauch in kWh
von ca.
1
3466
ab 8684
bis ca.
3465
8683
 


Download von Verträgen und Preisblättern

 

Ihr Gaszähler zeigt Ihnen den Gasverbrauch in m³. Um auf unsere Verrechnungseinheit kWh zu kommen benutzen Sie bitte folgende Umrechnungsformel:

m³ x 10,32 = kWh

Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Erdgaspreise der Stadtwerke Roth für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Preisen der Stadtwerke Roth für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.

Umsatzsteuer
Bei den Bruttopreise handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Sie enthalten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweilig gesetzlichen festgelegten Höhe.
Ab 01. Januar 2007 19%.

Hinweis zur Gaslieferung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer – Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Die Abrechnung bzw. Aufteilung des Gasverbrauches vor und nach dem Änderungsstichtag erfolgt nach § 24 der AVBGasV bzw. § 12 der Gasgrundversorgungsverordnung – Gas GVV. Zu den angekündigten Preisänderungen können Sie uns natürlich auch Ihre abgelesenen Zählerstände mitteilen.

Gaspreise ab 01.10.2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.