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Gefördert wird die Umstellung von Öl, Kohle,
Holz, Flüssiggas oder Strom auf Erdgas. Ausgenommen von der Bezuschussung
sind Erdgasheizungen in Neubauten und die Modernisierung bestehender
Erdgasheizungen.
Die
geltende Energieeinsparverordnung verlangt den Austausch von Heizkesseln,
die vor 1978 eingebaut wurden. Für die hiervon Betroffenen bieten
die Stadtwerke Roth den besten Anreiz, nicht bis zum letzten Augenblick
zu warten.
Was Sie wissen müssen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen?
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Ihr Antrag muss vor Inbetriebnahme Ihrer
Erdgasheizung bei den Stadtwerken Roth eingegangen sein.
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Die Erdgaslieferung muss innerhalb von
sechs Monaten nach Antragstellung aufgenommen werden.
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Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn
für das zu fördernde Anwesen ein Stromliefervertrag bei den
Stadtwerken Roth besteht.
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Der erhaltene Zuschuss ist zeitanteilig
zurück zu zahlen, wenn die Erdgaslieferung durch die Stadtwerke
Roth vor Ablauf von 10 Jahren eingestellt wird.
Nachfolgend können Sie sich Ihr Antragsformular
als PDF-Datei herunterladen. Zur
Ansicht (und zur Bearbeitung) benötigen Sie den
Acrobat Reader. Wenn das Programm nicht auf Ihrem PC installiert
ist, laden Sie es sich kostenlos über den Link herunter. Nachdem
Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es bitte aus und
schicken es auf dem Postweg zu den Stadtwerken.
Download starten: Antrag
(PDF) |